Fremdsprachige Beratung für Erwerbszuwanderer und ausländische Studierende

Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch

Fremdsprachige Beratung für Erwerbszuwanderer und ausländische Studierende

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-20 Auftragsbekanntmachung
2023-06-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Call-Center
Referenznummer: 2023-03-20-SYS-CSC
Kurze Beschreibung: Fremdsprachige Beratung für Erwerbszuwanderer und ausländische Studierende
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Call-Center 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Übersetzungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6AKQ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6AKQ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-24 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 060-179765
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 372.000 EUR (netto).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 297 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Im Auftrag der AOKs sucht der AOK-Bundesverband im Rahmen dieser Ausschreibung einen Auftragnehmer für eine fremdsprachige Beratung für Erwerbszuwanderer und ausländische Studierende (Beratung und Akquise per Inbound-Telefonie, E-Mail-Bearbeitung und Chat). Der direkte Abschluss einer Mitgliedschaft am Telefon ist zu nutzen (Telefon-Akquise).
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Zusätzliche Informationen: Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 372.000 EUR (netto).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
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(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
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Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird, unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
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- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
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- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Referenzen:
Es sind mindestens zwei Referenzen (Referenzliste) aus den letzten drei Kalenderjahren, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben.
Für eine Vergleichbarkeit sind folgende Anforderungen mindestens über die zwei Referenzen abzudecken; dabei kann eine Referenz auch mehrere Anforderungen erfüllen:
- Mindestens zwei Referenzprojekte für eine erfolgreiche fremdsprachige Inbound-Service-Telefonie (monatlich mindestens 2.500 Minuten und mindestens 2 Sprachen);
- Mindestens ein Referenzprojekt für eine erfolgreiche Inbound-Telefonie für gesetzliche Krankenversicherungen oder ein vergleichbares Themenfeld aus dem Gesundheits- oder Versicherungsbereich;
- Mindestens ein Referenzprojekt für Vertriebsaktivitäten (Telefon-Akquise);
- Mindestens ein Referenzprojekt für Dolmetscher-Serviceleistungen.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Betriebshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer weist spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag den Auftraggebern nach, dass er über eine angemessene und gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden
Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt:
a. 3.000.000,- EUR für Personen- und Sachschäden sowie
b. 1.000.000,- EUR für Vermögensschäden inkl. Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Anforderungen beruhen.
Er ist verpflichtet, diesen Versicherungsschutz während der gesamten Laufzeit dieses Rahmenvertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung aller Mängelansprüche aufrechtzuerhalten. Kommt der
Auftragnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, sind die Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung dieses Rahmenvertrags aus wichtigem Grund berechtigt. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeber, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
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(2) Datenschutzbestimmungen
Der Bieter erkennt die Datenschutzbestimmungen für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis G ohne Einschränkung an. Die Datenschutzbestimmungen treten mit Zuschlagserteilung in Kraft.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Presselstraße 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6AKQ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6AKQ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2023/S 060-179765 (2023-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 121-382720
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 060-179765
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6UPA

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fünf versch. Grobkonzeptionen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-20 📅
Name: asf GmbH
Postort: Lübeck
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 121-382720 (2023-06-22)