Softwaresysteme für Bahnanwendungen werden zukünftig vermehrt aus Komponenten bestehen, die Künstliche Intelligenz (KI) verwenden. Das betrifft Anwendungen im Bereich des fahrerlosen Fahrens (GoA3+), der digitalen und datenbasierten Instandhaltung (IH) beispielsweise mittels prädiktiven IH-Strategien (PM), aber auch Aufgaben in den Bereichen des Kapazitätsmanagements wie Trassenvergabe, Fahrplanerstellung oder Disposition sowie der Security. Der Einsatz von Software im Eisenbahnbetrieb, die als KI-Systeme nach AI Act gelten, ist in Bezug auf Sicherheitsnachweise noch Gegenstand der Forschung. Obwohl für die Softwareentwicklung anwendbare Normen wie EN 50129:2019, EN 50716:2023, IEC 62279 und IEC 61508 existieren, fehlt es noch an wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen, die eine Zulassung speziell von KI-Systemen unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-09.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungsprojekt - DZSF - Interpretierbare KI für Bahnanwendungen
Referenznummer: 111vb/018-0099#016
Kurze Beschreibung:
“Softwaresysteme für Bahnanwendungen werden zukünftig vermehrt aus Komponenten bestehen, die Künstliche Intelligenz (KI) verwenden. Das betrifft Anwendungen...”
Kurze Beschreibung
Softwaresysteme für Bahnanwendungen werden zukünftig vermehrt aus Komponenten bestehen, die Künstliche Intelligenz (KI) verwenden. Das betrifft Anwendungen im Bereich des fahrerlosen Fahrens (GoA3+), der digitalen und datenbasierten Instandhaltung (IH) beispielsweise mittels prädiktiven IH-Strategien (PM), aber auch Aufgaben in den Bereichen des Kapazitätsmanagements wie Trassenvergabe, Fahrplanerstellung oder Disposition sowie der Security. Der Einsatz von Software im Eisenbahnbetrieb, die als KI-Systeme nach AI Act gelten, ist in Bezug auf Sicherheitsnachweise noch Gegenstand der Forschung. Obwohl für die Softwareentwicklung anwendbare Normen wie EN 50129:2019, EN 50716:2023, IEC 62279 und IEC 61508 existieren, fehlt es noch an wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen, die eine Zulassung speziell von KI-Systemen unterstützen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-13 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2. der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2. der Bieterinformation), wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.3.); sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Unterpunkt 3.4.). Bei Bietergemeinschaften ist kurz darzustellen, wie die Partner zu einer Teilleistung beitragen und die Eignung im gesamten Projekt sichergestellt wird.
Eignungskriterien werden nicht gewichtet. Die Prüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3) und der Referenzliste (Anlage 2). Nachweise werden nur vom späteren Auftragnehmer abgefordert.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien:
1. Methoden der Softwareentwicklung und Künstlichen Intelligenz
2. Bahnanwendungen (GoA3+, PM usw.)
3. Erarbeitung von Normen und Normungsprozesse
4. Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen;
5. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z. B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (je min. 3 möglichst aktuelle, relevante Quellen) - beizufügen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
• Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten;
• Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
• Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium;
• Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z.B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung des Bieters (Anlage 3).”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 176-543478 (2024-09-09)