Im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung des Bahnsektors steht die Integration etablierter Informationstechnologien aus dem Anwendungs-IT-Bereich (COTS) in sicherheitsrelevanten Umgebungen im Vordergrund. Dieses Bestreben wird durch den zunehmenden ökonomischen Druck sowie den Wunsch nach Nutzung moderner Technologien in einem Umfeld, das traditionell von hohen Sicherheitsanforderungen geprägt ist, weiter verstärkt. Dennoch sind die Transformationsprozesse im Bahnsektor mit signifikanten Herausforderungen konfrontiert, die aus technologischen Unzulänglichkeiten sowie bestehenden regulatorischen Bedenken und Restriktionen resultieren. Diese Hindernisse sind teilweise auf unzureichend gelöste technische Probleme zurückzuführen oder erfordern eine Anpassung existierender Normen an den aktuellen Stand der Technik unter besonderer Berücksichtigung der Imperative aus dem Safety- und Security-Bereich. Die besonderen Safetyvoraussetzungen des Bahnsektors wurden in der Vergangenheit in der Regel durch die Nutzung hochspezialisierter Technologien unter vollständiger Trennung von öffentlichen Netzen erfüllt. Dies erleichtert zwar die Zulassung, da dadurch die Systeme vollständig in der Kontrolle des Infrastrukturbetreibers liegen und daher exakt nach dessen Vorgaben betrieben werden können. Allerdings treibt dieser hohe Anteil an spezialisierten Systemen die Kosten in die Höhe und verringert die Möglichkeit der Nutzung von Synergien. In der letzten Zeit kam es daher vermehrt zu Bestrebungen, Standard-IT-Lösungen in den safetyrelevanten Komponenten des Bahnsektors (z.B. Leit- und Sicherungstechnik) einzubauen. Hierzu gehört beispielsweise die Nutzung von Cloud-Technologien oder von bereits etablierten öffentlichen Weitverkehrsnetzen wie dem Internet. Wissenschaftlich ungeklärt ist allerdings noch aktuell, ob und wie dies so erfolgen kann, dass eine Verletzung der strengen Safety-Vorgaben hier ausgeschlossen ist. Zu differenzierten Betrachtung der funktionalen Sicherheit eines Bahnsystems, die dessen intrinsische Zuverlässigkeit und bestimmungsgemäße Funktion gewährleistet (Safety) sowie der (Cyber)-Sicherheit, die das System vor gezielten externen Angriffen oder unbefugten Zugriffen schützt (Security), erfolgt eine terminologische Abgrenzung unter Verwendung der international anerkannten englischen Fachbegriffen wie Safety und Security. Diese Differenzierung ist wichtig um den aktuellen Stand der Technik und die spezifischen Anforderungen beider Disziplinen im sicherheitskritischen Eisenbahnsektor präzise abzubilden. Die vorliegende Ausschreibung gliedert sich in 2 technisch und strategisch fokussierte Lose, die den besonderen Anforderungen moderner digitaler Bahnstrukturen Rechnung tragen: Los 1: Bewertung der Eignung und Kompatibilität öffentlicher Netzinfrastrukturen für Safety-relevante Kommunikationsprozesse im Bahnsektor Los 2: Integration und Nutzung von Cloud-Technologien für sicherheitskritische Anwendungen im Bahnsektor
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungsprojekt - DZSF - Öffentliche Netzinfrastrukturen und Cloud-Technologien für Bahnanwendungen
Referenznummer: 111vb/025-0099#008
Kurze Beschreibung:
“Im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung des Bahnsektors steht die Integration etablierter Informationstechnologien aus dem Anwendungs-IT-Bereich...”
Kurze Beschreibung
Im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung des Bahnsektors steht die Integration etablierter Informationstechnologien aus dem Anwendungs-IT-Bereich (COTS) in sicherheitsrelevanten Umgebungen im Vordergrund. Dieses Bestreben wird durch den zunehmenden ökonomischen Druck sowie den Wunsch nach Nutzung moderner Technologien in einem Umfeld, das traditionell von hohen Sicherheitsanforderungen geprägt ist, weiter verstärkt. Dennoch sind die Transformationsprozesse im Bahnsektor mit signifikanten Herausforderungen konfrontiert, die aus technologischen Unzulänglichkeiten sowie bestehenden regulatorischen Bedenken und Restriktionen resultieren. Diese Hindernisse sind teilweise auf unzureichend gelöste technische Probleme zurückzuführen oder erfordern eine Anpassung existierender Normen an den aktuellen Stand der Technik unter besonderer Berücksichtigung der Imperative aus dem Safety- und Security-Bereich.
Die besonderen Safetyvoraussetzungen des Bahnsektors wurden in der Vergangenheit in der Regel durch die Nutzung hochspezialisierter Technologien unter vollständiger Trennung von öffentlichen Netzen erfüllt. Dies erleichtert zwar die Zulassung, da dadurch die Systeme vollständig in der Kontrolle des Infrastrukturbetreibers liegen und daher exakt nach dessen Vorgaben betrieben werden können. Allerdings treibt dieser hohe Anteil an spezialisierten Systemen die Kosten in die Höhe und verringert die Möglichkeit der Nutzung von Synergien. In der letzten Zeit kam es daher vermehrt zu Bestrebungen, Standard-IT-Lösungen in den safetyrelevanten Komponenten des Bahnsektors (z.B. Leit- und Sicherungstechnik) einzubauen. Hierzu gehört beispielsweise die Nutzung von Cloud-Technologien oder von bereits etablierten öffentlichen Weitverkehrsnetzen wie dem Internet. Wissenschaftlich ungeklärt ist allerdings noch aktuell, ob und wie dies so erfolgen kann, dass eine Verletzung der strengen Safety-Vorgaben hier ausgeschlossen ist.
Zu differenzierten Betrachtung der funktionalen Sicherheit eines Bahnsystems, die dessen intrinsische Zuverlässigkeit und bestimmungsgemäße Funktion gewährleistet (Safety) sowie der (Cyber)-Sicherheit, die das System vor gezielten externen Angriffen oder unbefugten Zugriffen schützt (Security), erfolgt eine terminologische Abgrenzung unter Verwendung der international anerkannten englischen Fachbegriffen wie Safety und Security. Diese Differenzierung ist wichtig um den aktuellen Stand der Technik und die spezifischen Anforderungen beider Disziplinen im sicherheitskritischen Eisenbahnsektor präzise abzubilden.
Die vorliegende Ausschreibung gliedert sich in 2 technisch und strategisch fokussierte Lose, die den besonderen Anforderungen moderner digitaler Bahnstrukturen Rechnung tragen:
Los 1: Bewertung der Eignung und Kompatibilität öffentlicher Netzinfrastrukturen für Safety-relevante Kommunikationsprozesse im Bahnsektor
Los 2: Integration und Nutzung von Cloud-Technologien für sicherheitskritische Anwendungen im Bahnsektor
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 643871.55 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“In diesem Los wird die Eignung öffentlicher Netzinfrastrukturen hinsichtlich ihrer Integration in das Bahnsystem für sicherheitsrelevante Kommunikation...”
Beschreibung der Beschaffung
In diesem Los wird die Eignung öffentlicher Netzinfrastrukturen hinsichtlich ihrer Integration in das Bahnsystem für sicherheitsrelevante Kommunikation evaluiert. Es sollen Strategien entwickelt werden, die eine temporäre oder dauerhafte Einbindung öffentlicher Netze für spezifische Infrastrukturen unter Berücksichtigung moderner Technologien ermöglichen. Weiterhin ist die Aufgabe, existierende Defizite in der aktuellen Normgebung zu identifizieren, zu dokumentieren und Anpassungsbedarfe aufzuzeigen. Darauf aufbauend sind detaillierte Vorschläge für die Aktualisierung und Erweiterung der Norminhalte und -strukturen zu erarbeiten, um den Anforderungen moderner Kommunikationstechnologien gerecht zu werden.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Die Gesamtleistung ist in die Lose 1 und 2 aufgeteilt. Bieter können Angebote auf eine beliebige Anzahl von Losen abgeben Der Auftraggeber kann den Zuschlag...”
Zusätzliche Informationen
Die Gesamtleistung ist in die Lose 1 und 2 aufgeteilt. Bieter können Angebote auf eine beliebige Anzahl von Losen abgeben Der Auftraggeber kann den Zuschlag in dem Fall auch für beide Lose an einen Bieter vergeben, wenn ein Bieter für diese Lose das jeweils wirtschaftlichste Angebot gemäß den in Kapitel 4 der Bieterinformation beschriebenen Kriterien abgegeben hat. Angebotene Rabatte auf Loskombinationen sind jedoch unzulässig und fließen nicht in die Bewertung mit ein.
Für die Beauftragung der Gesamtleistung müssen qualifizierte Angebote für beide Lose 1 und 2 vorliegen. Indes ist aufgrund der inhaltlichen Verknüpfung der Lose 1 und 2 miteinander, die isolierte Beauftragung nur eines der beiden Lose unter gleichzeitiger Teilaufhebung des Vergabeverfahrens lediglich im Hinblick auf das andere Los, für das kein qualifiziertes Angebot vorliegt, nicht vorgesehen. Vielmehr ist der Auftraggeber dann berechtigt, das gesamte Vergabeverfahren aufzuheben.
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“In diesem Los soll ermittelt werden, welche Technologien bis zu welcher Sicherheitsstufe für sicherheitsrelevante Anwendungen im Bahnbereich geeignet sind....”
Beschreibung der Beschaffung
In diesem Los soll ermittelt werden, welche Technologien bis zu welcher Sicherheitsstufe für sicherheitsrelevante Anwendungen im Bahnbereich geeignet sind. Es ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen private, hybride und öffentliche Clouds für derartige Einsatzbereiche nutzbar sind und welche Beschränkungen eventuell erforderlich werden. Durch die Analyse definierter Nutzungsszenarien soll evaluiert werden, inwieweit eine Migration dieser Szenarien in die Cloud realisierbar ist.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-19 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2.),...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien für die Teilnahme an dieser öffentlichen Ausschreibung lauten: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.2.), wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Unterpunkt 3.3.); sowie Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Unterpunkt 3.4.). Bei Bietergemeinschaften ist kurz darzustellen, wie die Partner zu einer Teilleistung beitragen und die Eignung im gesamten Projekt sichergestellt wird.
Eignungskriterien werden nicht gewichtet. Die Prüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 3) und der Referenzliste (Anlage 2). Nachweise werden nur vom späteren Auftragnehmer abgefordert.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
In Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit müssen folgende Anforderungen vom Bieter erfüllt werden:
Wissenschaftliche Kompetenz und aktuelle, einschlägige Kenntnisse zu folgenden Eignungskriterien:
1. Informationssicherheit/Cybersecurity; mindestens zwei Veröffentlichungen in der nationalen oder internationalen Fachpresse in den letzten drei Jahren;
2. Grundzüge der (digitalen) Eisenbahnsicherungstechnik;
3. Konzeption, Durchführung und Auswertung von wissenschaftlichen Untersuchungen;
4. Erstellung von wissenschaftlichen Berichten.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird anhand einer vom Bieter zusammengestellten Referenzliste für die oben geforderten Kompetenzen überprüft. Daher ist ein aussagekräftiger Nachweis über einschlägige Qualifikationen und Kompetenzen - z.B. durch vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen und Mitarbeit in Normungsausschüssen (relevante Quellen) - beizufügen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben unter Verwendung des Vordrucks der Anlage 2 (Referenzliste) zu machen:
• Auftraggeber, inkl. Kontaktdaten;
• Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Projektes. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
• Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium;
• Leistungszeitraum.
Es ist darüber hinaus nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die hierfür notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse haben, durch z.B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft zur besseren Abdeckung der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist möglich. Die Aufgabenverteilung und die Zuständigkeiten für jede Teilleistung müssen dargelegt werden und es muss die Benennung eines Projektverantwortlichen erfolgen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis erfolgt mittels Eigenerklärung des Bieters (Anlage 3).”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 157-541737 (2025-08-18)