Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen über die Entwicklung eines TBA-Portalsystems für das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-01.
Die Laufzeit des Vertrages für die Entwicklung des TBA-Portalsystems beträgt zunächst zwei Jahre und kann max. zweimal um je ein weiteres Jahr für Pflege, Wartung, Optimierung und potentiellen Erweiterungen der Anwendung, inklusive der da-hinterliegenden Datenbank(en) sowie der Mitarbeit bei Erstellung und Pflege eines IT-Sicherheitskonzepts, durch den AG verlängert werden, sofern ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die Verlängerung wird dem AN bis spätestens zwei Monate vor Vertragsende bekannt gegeben.
Soweit der AG von allen möglichen Verlängerungsoptionen Gebrauch macht, endet der Vertrag automatisch spätestens nach Ablauf des 4. Jahres bzw. nach Ablauf des zweiten Verlängerungsjahres und / oder wenn die max. Höchstgrenze des Auftragsvolumens von 752.000 € erreicht ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-18 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe 1.1.1 zwingende und fakultativeAusschlussgründe (1.1.11 -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
siehe 1.1.1 zwingende und fakultativeAusschlussgründe (1.1.11 - 1.2.1.3)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe 2 Angaben zum Unternehmen (insbesondere 2.1 Unternehmenskonstellation und Auftragserbringung, 2.2 Bewerber-/Bietergemeinschaft, 2.3...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
siehe 2 Angaben zum Unternehmen (insbesondere 2.1 Unternehmenskonstellation und Auftragserbringung, 2.2 Bewerber-/Bietergemeinschaft, 2.3 Unterauftragnehmer, 2.4 Eignungsleihe)
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Leistungsbeschreibung” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes(BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG), die Vorschriften des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes(BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG), die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Einhaltung des Gesetz zur Einrichtung und zum
Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentlicheAufträge und
Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG) sowie allgemeingütiger nationaler/ europäischer Rechtsvorschriften wie z.B. das BGB (Vertrags- und Schuldrecht), deutsches Steuer- und Abgabenrecht (insbesondere das EStG, die Abgabenordnung), die Regelung des EVB-IT Dienstvertrag (Kurzfassung) inkl. der Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) und der VOL/B.
Bei Angebotsabgabe müssen diverse Erklärungen, Nachweise usw. mit eingereicht werden. Eine genaue Auflistung enthält das Dokument "LAS_Uebersicht_einzureichende_Unterlagen_Angebot".
“#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotalwww.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wirdausschließlich...”
#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotalwww.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wirdausschließlich elektronischabgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zumNichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB,des
Ausschlusses nach §21 AEntG, § 19MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-
/Liquidationsverfahren undwettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern,Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.#
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist)
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 147-507850 (2025-08-01)