Zentraler 1st-Level-Support für das Verfahren „1:1 Ausstattung mit digitalen Endgeräten“ („Digitale Schule der Zukunft, dSdZ“) auf dem Serviceportal „at:las“ des Bayerisches Landesamt für Schule (LAS)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zentraler 1st-Level-Support für das Verfahren „1:1 Ausstattung mit digitalen Endgeräten“
Referenznummer: LAS-2.2-0212-25/23
Kurze Beschreibung:
“Zentraler 1st-Level-Support für das Verfahren „1:1 Ausstattung mit digitalen Endgeräten“ („Digitale Schule der Zukunft, dSdZ“) auf dem Serviceportal...”
Kurze Beschreibung
Zentraler 1st-Level-Support für das Verfahren „1:1 Ausstattung mit digitalen Endgeräten“ („Digitale Schule der Zukunft, dSdZ“) auf dem Serviceportal „at:las“ des Bayerisches Landesamt für Schule (LAS)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 209 600 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zentraler 1st-Level-Support für das Verfahren „1:1 Ausstattung mit digitalen Endgeräten“ („Digitale Schule der Zukunft, dSdZ“) auf dem Serviceportal...”
Beschreibung der Beschaffung
Zentraler 1st-Level-Support für das Verfahren „1:1 Ausstattung mit digitalen Endgeräten“ („Digitale Schule der Zukunft, dSdZ“) auf dem Serviceportal „at:las“ des Bayerisches Landesamt für Schule (LAS)
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Help-Desk und Unterstützungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Help-Desk📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Telefonauftragsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Call-Center📦
Ort der Leistung: Weißenburg-Gunzenhausen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-16 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Sofern der AG den Vertrag nicht spätestens bis zum 31.10.2027 bzw. 31.10 des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag...”
Beschreibung der Optionen
Sofern der AG den Vertrag nicht spätestens bis zum 31.10.2027 bzw. 31.10 des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwei Jahre, maximal jedoch dreimal (3 × 2 Jahre).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-23 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/26b0e111-b4ed-4e95-b645-ada9f76e4d35/suitabilitycriteria
siehe 1.1 Berufs-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/26b0e111-b4ed-4e95-b645-ada9f76e4d35/suitabilitycriteria
siehe 2.1 Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/26b0e111-b4ed-4e95-b645-ada9f76e4d35/suitabilitycriteria
siehe 2.2 Referenzen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/26b0e111-b4ed-4e95-b645-ada9f76e4d35/suitabilitycriteria
siehe 2.3...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/26b0e111-b4ed-4e95-b645-ada9f76e4d35/suitabilitycriteria
siehe 2.4.1...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/26b0e111-b4ed-4e95-b645-ada9f76e4d35/suitabilitycriteria
siehe 2.4.2...”
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“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/26b0e111-b4ed-4e95-b645-ada9f76e4d35/suitabilitycriteria
siehe 2.4.3...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/26b0e111-b4ed-4e95-b645-ada9f76e4d35/suitabilitycriteria
siehe 2.4.4...”
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“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/26b0e111-b4ed-4e95-b645-ada9f76e4d35/suitabilitycriteria
siehe 2.4.5...”
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“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/26b0e111-b4ed-4e95-b645-ada9f76e4d35/suitabilitycriteria
siehe 2.4.6 Angaben...”
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“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/26b0e111-b4ed-4e95-b645-ada9f76e4d35/suitabilitycriteria
siehe 2.4.7...”
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“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/26b0e111-b4ed-4e95-b645-ada9f76e4d35/suitabilitycriteria
siehe 3 Angaben zum...”
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“#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich...”
#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronischabgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zumNichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB,des Ausschlusses nach §21 AEntG, § 19MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren undwettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.#
+++++++++++++++++++++++++++++++
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes(BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG), die Vorschriften des Sozialgesetzbuches; Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Einhaltung des Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentlicheAufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG) sowie allgemeingütiger nationaler/ europäischer Rechtsvorschriften. Die Abwicklung des Vertrages erfolgt grundsätzlich auf Basis deutsches Rechts.
Bei Angebotsabgabe müssen diverse Erklärungen, Nachweise usw. mit eingereicht werden.
Eine Auflistung enthält das Dokument "LAS_Uebersicht_einzureichende_Unterlagen_Angebot".
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zuerreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durchden Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteiltwerden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber
/Bieter über den beabsichtigtenZuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage
bzw. bei Versendung der Informationper Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen,dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstößegegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieaufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von denBewerbern
/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge(Teilnahmefrist)
oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. §160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern derAuftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffendeBewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibensdes Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs.2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltendgemacht werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 219-754089 (2025-11-12)