Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
Nicht-präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Folgende Anforderungen sind abzudecken:
A) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen zur Erstellung der Gebäudeautomation. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, sind von nicht-präqualifizierten Unternehmen zusätzlich auf Anforderung 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
- Ansprechpartner,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Auftragssumme,
- Ausführungszeitraum,
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung),
- Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
- Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
B) Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als Nachweis auf Anforderung vorzulegen:
- Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
- Angabe der technischen Fachkräfte, über die das Unternehmen für die Ausführung der Leistung verfügt.