Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 7 zu entnehmen.
(a) Referenzangaben zur durchschnittlichen Anzahl im Projekt erbrachter Leistungsstunden pro Monat mit fallbezogener Vorgangsbearbeitung bei einem Energieversorgungsunternehmen unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen (max. 150 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine höhere Anzahl von monatlich durchschnittlich erbrachten Leistungsstunden je wertbarer Referenz positiv, sofern der jeweilige Referenzkunde ein Energieversorgungsunternehmen ist und die Leistungserbringung zur fallbezogenen Vorgangsbearbeitung unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde und die genannten Leistungen bereits länger als 6 Monate erbracht werden/wurden. Je höher die die Anzahl der monatlich durchschnittlich erbrachten Leistungsstunden ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Für jede eingereichte Referenz, die nicht bei einem Energieversorgungsunternehmen unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde, erhält der Bewerber 0 Punkte für dieses Kriterium. Für (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen erhält der Bewerber je nach Anzahl von monatlich durchschnittlich erbrachten Leistungsstunden je Referenz die folgenden Punkte, Die erreichten Punkte je Referenz zu diesem Kriterium werden zum Punktwert für dieses Kriterium addiert. Der Punktwert dieses Kriteriums geht in die Ermittlung des Gesamtpunktwertes über alle Bewertungskriterien ein.
weniger als 500 Leistungsstunden durchschnittlich pro Monat = 0 Punkte je Referenz
500 bis zu 1000 Leistungsstunden durchschnittlich pro Monat = 5 Punkte je Referenz
mehr als 1000 bis zu 2000 Leistungsstunden durchschnittlich pro Monat = 10 Punkte je Referenz
mehr als 2000 bis zu 3000 Leistungsstunden durchschnittlich pro Monat = 15 Punkte je Referenz
mehr als 3000 bis zu 4000 Leistungsstunden durchschnittlich pro Monat = 20 Punkte je Referenz
mehr als 4000 bis zu 5000 Leistungsstunden durchschnittlich pro Monat = 25 Punkte je Referenz
mehr als 5000 Leistungsstunden durchschnittlich pro Monat = 30 Punkte je Referenz
(b) Referenzangaben zur Dauer der Leistungserbringung mit fallbezogener Vorgangsbearbeitung bei einem Energieversorgungsunternehmen unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen (max. 120 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine längere Dauer der Leistungserbringung je wertbarer Referenz positiv, sofern der jeweilige Referenzkunde ein Energieversorgungsunternehmen ist und die Leistungserbringung zur fallbezogenen Vorgangsbearbeitung unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde und die genannten Leistungen bereits länger als 6 Monate erbracht werden/wurden. Je länger die Dauer der Leistungserbringung für solche eingereichten Referenzen ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Für jede eingereichte Referenz, die nicht bei einem Energieversorgungsunternehmen unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde, erhält der Bewerber 0 Punkte für dieses Kriterium. Für (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen erhält der Bewerber je nach Dauer der Leistungserbringung je Referenz die folgenden Punkte. Die erreichten Punkte je Referenz zu diesem Kriterium werden zum Punktwert für dieses Kriterium addiert. Der Punktwert dieses Kriteriums geht in die Ermittlung des Gesamtpunktwertes über alle Bewertungskriterien ein.
bis zu 6 Monate = 0 Punkte je Referenz
mehr als 6 Monate bis 1 Jahr = 4 Punkte je Referenz
mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre = 8 Punkte je Referenz
mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre = 12 Punkte je Referenz
mehr als 3 Jahre bis 4 Jahre = 16 Punkte je Referenz
mehr als 4 Jahre bis 5 Jahre = 20 Punkte je Referenz
mehr als 5 Jahre = 24 Punkte je Referenz
(c) Referenzangaben zur Leistungserbringung bei einem Energie-Verteilnetzbetreiber unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen (max. 100 Punkte)
Der Auftraggeber bewertet eine höhere absolute Anzahl von wertbaren Referenzen positiv, sofern der jeweilige Referenzkunde ein Energie-Verteilnetzbetreiber ist und die Leistungserbringung unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde, d.h. je höher die Anzahl solcher eingereichten Referenzen ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Für jede eingereichte Referenz, die nicht unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen erbracht wird/wurde, erhält der Bewerber 0 Punkte. Für (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen (Ref), die unter Beachtung deutscher energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen bei einem Energie-Verteilnetzbetreiber erbracht werden/wurden, erhält der Bewerber folgende Punkte (Pkt):
1 Ref = 20 Pkt, 2 Ref = 40 Pkt, 3 Ref = 60 Pkt, 4 Ref = 80 Pkt, 5 Ref = 100 Pkt
Aufgrund der Eingabebeschränkungen zu II.2.9) erfolgt die Fortsetzung unter II.2.14) Zusätzliche Angaben