Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.2 zu entnehmen.
(a) Bankerklärung
Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein.
(b) Haftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers
resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden
aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die
Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten
Mindestdeckungssummen umfassen.
Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten
Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.
Mindestdeckungssummen
Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken: Sachschäden 1 Mio. Euro je Versicherungsfall, Personenschäden 1 Mio. Euro je Versicherungsfall, Vermögensschäden 1 Mio. Euro je Versicherungsfall. Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen darüber hinaus je Schadensart und Versicherungsjahr mindestens folgenden Umfang abdecken:
Sachschäden 2 Mio. Euro je Versicherungsjahr, Personenschäden 2 Mio. Euro je Versicherungsjahr, Vermögensschäden 2 Mio. Euro je Versicherungsjahr.
(c) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen
Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 vorzulegen sowie für das Geschäftsjahr 2022, sofern zu diesem bereits ein Jahresabschluss/¬Geschäftsbericht vorliegt. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 machen sowie für das Geschäftsjahr 2022, sofern zu diesem bereits ein Jahresabschluss/Geschäftsbericht vorliegt. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines
geforderten Nachweises gegründet worden ist.
Mindestanforderungen:
Der Gesamtumsatz des Bewerbers muss in den drei Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 pro Jahr
mindestens 7,0 Mio. Euro betragen. Sofern bereits ein Jahresabschluss/Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022 vorliegt, muss der Gesamtumsatz des Bewerbers für das Geschäftsjahr 2022 ebenfalls mindestens 7,0 Mio. Euro betragen.
Der Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (vgl.
Mindestanforderungen an Referenzen) muss in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 pro Jahr mindestens 5,0 Mio. Euro betragen. Sofern bereits ein Jahresabschluss/Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2022 vorliegt, muss der Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für das Geschäftsjahr 2022 ebenfalls mindestens 5,0 Mio. Euro betragen.