2015-07-28Abrechnungsdienstleistungen für sonstige Leistungserbringer nach §§ 301a, 302 SGB V und nach § 105 SGB XI sowie der... (IKK Südwest)
Die IKK Südwest, Innungskrankenkasse mit ca. 460.000 Mitgliedern und ca. 650.000 Versicherten, schreibt Abrechnungsdienstleistungen für sonstige Leistungserbringer nach den §§ 301a, 302 SGB V sowie § 105 SGB XI sowie der Direktabrechner nach § 295 Abs. 1b SGB V in Verbindung mit den §§ 73c, 117-119, 120 Abs. 1a und 140a SGB V aus. Der Leistungsumfang der Dienstleistung beinhaltet die Rechnungs- und Datenannahme, die sachliche und rechnerische Prüfung der Abrechnungen, die Archivierung der Unterlagen in …
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