Errichtung und Ausstattung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH mit dem Ziel der Unterbringung aller erforderlichen Funktionen, um eine Zentralisierung zu erreichen. Es handelt sich hierbei um den erweiterten Rohbau, den Ausbau, die Haustechnik, die Außenanlagen und die Infrastruktur. Der Bau inklusive Ausstattung umfasst insgesamt 19 Lose für insgesamt ca. 6 960 000 EUR, hier Paket 3, welches folgende Lose beinhaltet:
Los 03: Trockenbauarbeiten;
Los 04: Fliesenarbeiten;
Los 05: Malerarbeiten;
Los 06: Bodenbelagsarbeiten;
Los 07: Innentüren;
Los 08: Tischlerarbeiten;
Los 13: Medienversorgung;
Los 14: Labortechnik;
Los 15: Elektroinstallation;
Los 16: Küchentechnik;
Los 19: Freianlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1 040 m Trockenbau-Ständerwände als Einfach- und Doppelständerwände in verschiedenen Dicken, 330 m Trockenbauwände mit Brandschutzanforderung, 115 m GK-Vorsatzwände, 460 m modular aufgebaute Systemtrennwände D=125 mm mit Vollbeplankung und Ganzglaselementen, 11 St. Glas-und Vollblatttüren, 23 m Vorsatzschale aus Elementen der Systemtrennwand mit integriertem elektrisch betriebenem Hebefaltladen, 57 m Sanitärtrennwände, 12 m Duschtrennwände aus Glas, 75 m abgehängte fugenlose Schallabsorptionsdecke, 1 400 m Rasterdecken 625 x 625 mm teilweise mit umlaufendem GK-Fries, 520 m Metall-Paneeldecken in 100/ 300 mm Breiten, 280 m Bandrasterdecke, 73 m Hygiene-Abhangdecke Metallkassette geschlossen, 145 m Gipsplattendecke Q2/Q3 einschließlich Verkofferungen, 320 m Verkofferungen teilweise mit Brandschutzanforderung.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-07-31 📅
Datum des Endes: 2018-02-28 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 129-263121
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3210853-U53
Los-Identifikationsnummer: 03
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 03: Trockenbauarbeiten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-30 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Jaeger Ausbau GmbH + Co KG Dresden
Postanschrift: Potthoffstraße 3
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3518491620📞
E-Mail: dresden@jaeger-ausbau.de📧
Fax: +49 3518491638 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 367237.19 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 129-293457 (2018-07-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-07-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postleitzahl: 09117
6 100 m Wandanstriche, davon 4 900 m auf Glasvlies bzw. Raufasertapete, 400 m Deckenanstrich, 500 m Spachtelarbeiten auf Beton, 50 m Anstriche auf vorgrundierten Stahlzargen und Stahlblechtüren, 35 m Anstrich auf vorgrundiertem Stahlgeländer, 1 000 m Anstrich auf Rohrleitungen, 310 m Bodenbeschichtung 2-K-Epoxidharz mit Versiegelung auf Betonuntergründen inkl. Hohlkehlsockel, davon 50 m ableitfähig.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 120-242060
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3210314-U53
Los-Identifikationsnummer: 05
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 05: Malerarbeiten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-02 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wulf Mothes Malerbetrieb GmbH & Co. KG
Postanschrift: Gewerbering 8
Postort: Dohna
Postleitzahl: 01809
Telefon: +49 352950420📞
E-Mail: info@maler-mothes.de📧
Fax: +49 3529504211 📠
Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 57716.47 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 53123
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 131-298312 (2018-07-06)
Zentralen für Gase und Druckluft mit 1 Druckluftkompaktstation 15 Nm3/h Druckluftbehälter 500 l, 3 Entspannungsstationen, 1 Gasflaschensicherheitsschrank, Leitungsnetz für Gase und Druckluft mit 300 m Edelstahlrohr 1/4 -1/2“ einschl. Formstücke und Armaturen orbitalgeschweißt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 120-242069
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3210317-U53
Los-Identifikationsnummer: 13
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 13: Medienversorgung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-01 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: INTEGA Innovative Technologie für Gase und Anlagenbau GmbH, Standort Dresden
Postanschrift: Bergener Ring 51
Postort: Ottendorf-Okrilla
Postleitzahl: 01458
Telefon: +49 3520543730📞
E-Mail: info@intega.de📧
Fax: +49 3520543710 📠
Region: Bautzen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 33702.72 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 133-302169 (2018-07-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 14: Labortechnik” Titel
Los-Identifikationsnummer: 14
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Labormöbel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Labortische📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonstige Elektroinstallationsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wasserinstallationsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation (außer Software)📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Labormöbel (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme): 3 St. Tischabzüge mit Sicherheitsunterschrank, 6 St. Laborspülen, 6 St. Durchlauferhitzer, 11 kW, 6 St....”
Beschreibung der Beschaffung
Labormöbel (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme): 3 St. Tischabzüge mit Sicherheitsunterschrank, 6 St. Laborspülen, 6 St. Durchlauferhitzer, 11 kW, 6 St. Bodenabsaugungen, 6 St. Punktabsaugungen, 8 lfdm. Mittelenergiezelle, 30 lfdm. Wandenergiezelle, 8 lfdm. Brüstungskanal, 36 lfdm. Labortisch mit Steinzeugplatte und Unterschrank, 9 lfdm. Auswertetisch mit Melaminharzplatte und Rollcontainer, 2 St. Wägetisch, 1 St. Sicherheitshochschrank für Säuren und Laugen 1.200 mm, 1 St. Sicherheitshochschrank für Lösemittel 600mm, 1 St. Sicherheitshochschrank für Gift 600 mm.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 118-236281
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3210222-U53
Los-Identifikationsnummer: 14
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 14: Labortechnik”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-23 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Waldner Laboreinrichtungen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Haidösch 1
Postort: Wangen im Allgäu
Postleitzahl: 88239
Telefon: +49 7522986480📞
E-Mail: labor@waldner.de📧
Fax: +49 7522986418 📠
Region: Ravensburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 138739.74 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 133-302175 (2018-07-09)
Elektroinstallation beinhaltend: 1 St. NS-Hauptverteilung, 1 St. NS Haupt/Unterverteilung, 10 St. Unterverteilungen, 6 St. Raumstromversorgungen, 1 St. Zentralbatterieanlage (1 h) für Sicherheitsbeleuchtung, 700 St. Installationsgeräte, 1 St. DALI-Steuereinheit, 500 St. Leuchten, 50 St. Rettungszeichenleuchten, 45 000 m Kabel und Leitungen mit/ohne Funktionserhalt, 120 St. anschließen externer Anlagen, 2 St. TK-Verteilerschrank, 1 St. VoIP-Türfreisprechanlage, 2 St. Klingelanlage, 1 St. Videoanlage mit einer Außenkamera, 1 St. Brandmelderzentrale, 100 St. automatische Brandmelder, 13 St. nichtautomatische Melder, 100 St. Signalgeber, 2 500 m Brandmeldekabel mit/ohne Funktionserhalt, 5 St. LAN Verteilerschrank, 240 St. Datendoppeldosen, 250 m LWL-Datenkabel, 22 000 m Datenkabel, Kategorie 7a, 550 m Kabelrinne/Steigetrasse mit/ohne Funktionserhalt, 1 000 m Installationsrohr/-kanal, Geräteeinbaukanal, 150 m Tragschiene für Beleuchtung, 130 St. Kernbohrungen/Durchbrüche, 80 St. Brandschottungen, 150 St. Durchbrüche schließen, Sachverständigenprüfungen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 118-236279
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3210167-U53
Los-Identifikationsnummer: 15
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 15: Elektroinstallation” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: FAE Elektrotechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: August-Bebel-Straße 39
Postort: Heidenau
Telefon: +49 352956720📞
E-Mail: info@fae-elektrotechnik.de📧
Fax: +49 3529567218 📠 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 695198.42 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 134-304800 (2018-07-11)
4 560 m Oberboden liefern und einbauen auf ebenen und geneigten Flächen, 850 m Betonplattenwege/-flächen einschließlich Frostschutz- und Tragschichten, 50 m Natursteinpflaster in Kleinstflächen, 245 m wassergebundene Wegedecke, 230 m Schutzschicht (Noppenbahn) vor Dämmung/Dichtung, 265 m Kiestraufstreifen, 92,50 m Schotterrasen, 121 m Stahlgittermattenzaun, 1 Stück Schrankenanlage, 1 Stück Schiebetoranlage, 2 Stück Drehtore, 25 m Stahlbetonbodenplatten einschließlich Frostschutz- und Tragschichten, 2 Stück Raucherunterstände, 6 Stück Fahrradanlehnbügel, 3 Stück Abfallbehälter, 2 980 m Rasenansaat, 6 320 Stück Bodendecker liefern und pflanzen, 16 Stück Bäume liefern und pflanzen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-03-05 📅
Datum des Endes: 2018-04-20 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 118-236284
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3210221-U53
Los-Identifikationsnummer: 19
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 19: Freianlagen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-24 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: N-Bau GmbH
Postanschrift: OT Wilschdorf, Dresdner Straße 42a
Postort: Dürrröhrsdorf–Dittersbach
Postleitzahl: 01833
Telefon: +49 3502695980📞
E-Mail: kontor@nbau-dresden.de📧
Fax: +49 35026959866 📠 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 223206.43 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 134-304816 (2018-07-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-08-20) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Elektroinstallation beinhaltend: 1 St. NS-Hauptverteilung, 1 St. NS Haupt/Unterverteilung, 10 St. Unterverteilungen, 6 St. Raumstromversorgungen, 1 St....”
Beschreibung der Beschaffung
Elektroinstallation beinhaltend: 1 St. NS-Hauptverteilung, 1 St. NS Haupt/Unterverteilung, 10 St. Unterverteilungen, 6 St. Raumstromversorgungen, 1 St. Zentralbatterieanlage (1 h) für Sicherheitsbeleuchtung, 700 St. Installationsgeräte, 1 St. DALI-Steuereinheit, 500 St. Leuchten, 50 St. Rettungszeichenleuchten, 45 000 m Kabel und Leitungen mit/ohne Funktionserhalt, 120 St. anschließen externer Anlagen, 2 St. TK-Verteilerschrank, 1 St. VoIP-Türfreisprechanlage, 2 St. Klingelanlage, 1 St. Videoanlage mit einer Außenkamera, 1 St. Brandmelderzentrale, 100 St. automatische Brandmelder, 13 St. nichtautomatische Melder, 100 St. Signalgeber, 2 500 m Brandmeldekabel mit/ohne Funktionserhalt, 5 St. LAN Verteilerschrank, 240 St. Datendoppeldosen, 250 m LWL-Datenkabel, 22 000 m Datenkabel, Kategorie 7a, 550 m Kabelrinne/Steigetraße mit/ohne Funktionserhalt, 1 000 m Installationsrohr/-kanal, Geräteeinbaukanal, 150 m Tragschiene für Beleuchtung, 130 St. Kernbohrungen/Durchbrüche, 80 St. Brandschottungen, 150 St. Durchbrüche schließen, Sachverständigenprüfungen
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 695198.42 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 159-363957 (2018-08-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 07:Innentüren” Titel
Los-Identifikationsnummer: 07
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bautischlerarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Wohnhäuser📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beschlagarbeiten📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH, Bereich Sanierung Aue/Königstein, Standort Königstein, Königsteiner Straße 45, 01824 Königstein / OT Leupoldishain.”
Beschreibung der Beschaffung:
“74 Stück Holzinnentüren mit Alu-Zarge und Oberlicht teilweise mit Schallschutz-, Feucht- und Nassraumanforderungen, 8 Stück Brandschutztüren aus Holz mit...”
Beschreibung der Beschaffung
74 Stück Holzinnentüren mit Alu-Zarge und Oberlicht teilweise mit Schallschutz-, Feucht- und Nassraumanforderungen, 8 Stück Brandschutztüren aus Holz mit Alu-Zarge, 6 Stück Stahlblech-Brandschutztüren, 10 Stück Rohrrahmentüren aus Stahl-Glas teilweise mit Seitenverglasung und Oberlicht, 5 Stück Pendel- bzw. Drehtüren aus Polyethylen (HDPE).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 120-242063
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3210224-U53
Los-Identifikationsnummer: 07
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 07: Innentüren” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ohning + Co. GmbH
Postanschrift: Hofmühlenstr. 18
Postleitzahl: 01187
Telefon: +49 3514287140📞
E-Mail: ohning.dresden@ohning.de📧
Fax: +49 3514287141 📠 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 148908.06 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften Geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 163-371950 (2018-08-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 04 – Fliesenarbeitenarbeiten” Titel
Los-Identifikationsnummer: 04
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Bodenfliesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Wandfliesen📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Bodenfliesen mit Verbundabdichtung in verschiedenen Größen: 175 m R10/A, 35 m R10/B, 40 m R12/V4, 680 m Wandfliesen teilweise mit Verbundabdichtung in...”
Beschreibung der Beschaffung
Bodenfliesen mit Verbundabdichtung in verschiedenen Größen: 175 m R10/A, 35 m R10/B, 40 m R12/V4, 680 m Wandfliesen teilweise mit Verbundabdichtung in verschiedenen Größen, 290 m Kantenschutzprofile, 46 Stück Betonwerkstein-Winkelstufen Breite 1,45 m, 12 m Bodenbelag aus Betonwerksteinplatten 40 x 40 cm, 2 Stück Sohlbänke aus Betonwerkstein.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 120-242064
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 3210225-U53
Los-Identifikationsnummer: 04
Titel:
“Bauarbeiten zur Errichtung eines Funktionalgebäudes am Standort Königstein der Wismut GmbH, Los 04: Fliesenarbeiten” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fliesen Klemm GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 8, OT Claußnitz
Postort: Rechenberg-Bienenmühle
Postleitzahl: 09623
Telefon: +49 373277201📞
E-Mail: fliesen-klemm.clausnitz@t-online.de📧
Fax: +49 373277667 📠
Region: Mittelsachsen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 83833.75 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 170-386349 (2018-09-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-03) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Labormöbel (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme): 3 St. Tischabzüge mit Sicherheitsunterschrank, 6 St. Laborspülen, 6 St. Durchlauferhitzer, 11 kW, 6 St....”
Beschreibung der Beschaffung
Labormöbel (Lieferung, Montage und Inbetriebnahme): 3 St. Tischabzüge mit Sicherheitsunterschrank, 6 St. Laborspülen, 6 St. Durchlauferhitzer, 11 kW, 6 St. Bodenabsaugungen, 6 St. Punktabsaugungen, 8 lfdm. Mittelenergiezelle, 30 lfdm. Wandenergiezelle, 8 lfdm. Brüstungskanal, 36 lfdm. Labortisch mit Steinzeugplatte und Unterschrank, 9 lfdm. Auswertetisch mit Melaminharzplatte und Rollcontainer, 2 St. Wägetisch, 1 St. Sicherheitshochschrank für Säuren und Laugen 1 200 mm, 1 St. Sicherheitshochschrank für Lösemittel 600 mm, 1 St. Sicherheitshochschrank für Gift 600 mm.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 138739.74 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 170-386350 (2018-09-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 57716.47 💰
Quelle: OJS 2018/S 170-386351 (2018-09-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-27) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Elektroinstallation beinhaltend: 1 St. NS-Hauptverteilung, 1 St. NS Haupt/Unterverteilung, 10 St. Unterverteilungen, 6 St. Raumstromversorgungen, 1 St....”
Beschreibung der Beschaffung
Elektroinstallation beinhaltend: 1 St. NS-Hauptverteilung, 1 St. NS Haupt/Unterverteilung, 10 St. Unterverteilungen, 6 St. Raumstromversorgungen, 1 St. Zentralbatterieanlage (1 h) für Sicherheitsbeleuchtung, 700 St. Installationsgeräte, 1 St. DALI-Steuereinheit, 500 St. Leuchten, 50 St. Rettungszeichenleuchten, 45.000 m Kabel und Leitungen mit/ohne Funktionserhalt, 120 St. anschließen externer Anlagen, 2 St. TK-Verteilerschrank, 1 St. VoIP-Türfreisprechanlage, 2 St. Klingelanlage, 1 St. Videoanlage mit einer Außenkamera, 1 St. Brandmelderzentrale, 100 St. automatische Brandmelder, 13 St. nichtautomatische Melder, 100 St. Signalgeber, 2.500 m Brandmeldekabel mit/ohne Funktionserhalt, 5 St. LAN Verteilerschrank, 240 St. Datendoppeldosen, 250 m LWL-Datenkabel, 22.000 m Datenkabel, Kategorie 7a, 550 m Kabelrinne/Steigetrasse mit/ohne Funktionserhalt, 1.000 m Installationsrohr/-kanal, Geräteeinbaukanal, 150 m Tragschiene für Beleuchtung, 130 St. Kernbohrungen/Durchbrüche, 80 St. Brandschottungen, 150 St. Durchbrüche schließen, Sachverständigenprüfungen
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 695198.42 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 188-424191 (2018-09-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-26) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Elektroinstallation beinhaltend: 1 St. NS-Hauptverteilung, 1 St. NS Haupt/Unterverteilung, 10 St. Unterverteilungen, 6 St. Raumstromversorgungen, 1 St....”
Beschreibung der Beschaffung
Elektroinstallation beinhaltend: 1 St. NS-Hauptverteilung, 1 St. NS Haupt/Unterverteilung, 10 St. Unterverteilungen, 6 St. Raumstromversorgungen, 1 St. Zentralbatterieanlage (1 h) für Sicherheitsbeleuchtung, 700 St. Installationsgeräte, 1 St. DALI-Steuereinheit, 500 St. Leuchten, 50 St. Rettungszeichenleuchten, 45 000 m Kabel und Leitungen mit/ohne Funktionserhalt, 120 St. anschließen externer Anlagen, 2 St. TK-Verteilerschrank, 1 St. VoIP-Türfreisprechanlage, 2 St. Klingelanlage, 1 St. Videoanlage mit einer Außenkamera, 1 St. Brandmelderzentrale, 100 St. automatische Brandmelder, 13 St. nichtautomatische Melder, 100 St. Signalgeber, 2 500 m Brandmeldekabel mit/ohne Funktionserhalt, 5 St. LAN Verteilerschrank, 240 St. Datendoppeldosen, 250 m LWL-Datenkabel, 22 000 m Datenkabel, Kategorie 7a, 550 m Kabelrinne/Steigetrasse mit/ohne Funktionserhalt, 1 000 m Installationsrohr/-kanal, Geräteeinbaukanal, 150 m Tragschiene für Beleuchtung, 130 St. Kernbohrungen/Durchbrüche, 80 St. Brandschottungen, 150 St. Durchbrüche schließen, Sachverständigenprüfungen
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 695198.42 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1 der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 210-479497 (2018-10-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-29) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 040 m Trockenbau-Ständerwände als Einfach- und Doppelständerwände in verschiedenen Dicken, 330 m Trockenbauwände mit Brandschutzanforderung, 115 m...”
Beschreibung der Beschaffung
1 040 m Trockenbau-Ständerwände als Einfach- und Doppelständerwände in verschiedenen Dicken, 330 m Trockenbauwände mit Brandschutzanforderung, 115 m GK-Vorsatzwände, 460 m modular aufgebaute Systemtrennwände D=125 mm mit Vollbeplankung und Ganzglaselementen, 11 Stück Glas-und Vollblatttüren, 23 m Vorsatzschale aus Elementen der Systemtrennwand mit integriertem elektrisch betriebenem Hebefaltladen, 57 m Sanitärtrennwände, 12 m Duschtrennwände aus Glas, 75 m abgehängte fugenlose Schallabsorptionsdecke, 1 400 m Rasterdecken 625 x 625 mm teilweise mit umlaufendem GK-Fries, 520 m Metall-Paneeldecken in 100/ 300 mm Breiten, 280 m Bandrasterdecke, 73 m Hygiene-Abhangdecke Metallkassette geschlossen, 145 m Gipsplattendecke Q2/Q3 einschließlich Verkofferungen, 320 m Verkofferungen teilweise mit Brandschutzanforderung.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 367237.19 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 211-481667 (2018-10-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-11-23) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1 040 m Trockenbau-Ständerwände als Einfach- und Doppelständerwände in verschiedenen Dicken, 330 m Trockenbauwände mit Brandschutzanforderung, 115 m...”
Beschreibung der Beschaffung
1 040 m Trockenbau-Ständerwände als Einfach- und Doppelständerwände in verschiedenen Dicken, 330 m Trockenbauwände mit Brandschutzanforderung, 115 m GK-Vorsatzwände, 460 m modular aufgebaute Systemtrennwände D = 125 mm mit Vollbeplankung und Ganzglaselementen, 11 Stück Glas- und Vollblatttüren, 23 m Vorsatzschale aus Elementen der Systemtrennwand mit integriertem elektrisch betriebenem Hebefaltladen, 57 m Sanitärtrennwände, 12 m Duschtrennwände aus Glas, 75 m abgehängte fugenlose Schallabsorptionsdecke, 1 400 m Rasterdecken 625 x 625 mm teilweise mit umlaufendem GK-Fries, 520 m Metall-Paneeldecken in 100/ 300 mm Breiten, 280 m Bandrasterdecke, 73 m Hygiene-Abhangdecke Metallkassette geschlossen, 145 m Gipsplattendecke Q2/Q3 einschließlich Verkofferungen, 320 m Verkofferungen teilweise mit Brandschutzanforderung.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 367237.19 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag
(1) die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 228-520921 (2018-11-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-12-10) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wismut GmbH, Bereich Sanierung Aue/Königstein
Standort Königstein
Königsteiner Straße 45
01824 Königstein/OT Leupoldishain”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 138739.74 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 239-545399 (2018-12-10)