2021-05-20Lieferung von 2 Traktoren mit Anhängern (Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE))
Für den Großteil- und Schwerlasttransport unter Tage sollen 2 Stück Traktoren mit 6 Anhängern beschafft werden. Die Traktoren sollen Schwerlastanhänger bis 12 t Zuladung ziehen können. Als Anhänger kommen Plattformanhänger mit Aufnahme über den Heckkraftheber und Schwerlasttandem-Anhänger (Tieflader) in Betracht.
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2021-04-28Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lastkraftwagen (Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover)
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) soll eine Rahmenvereinbarung über Lastkraftwagen vergeben werden.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlichrechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung, sowie für privatrechtliche …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Fahrzeugbau Schierling GmbH
2021-04-19Ersatzbeschaffung eines Radladers für die Kompostierung (Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement)
Lieferung Radlader Liebherr L 550 XPower(R) G6.2-D
Die Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Münster beabsichtigen die Ersatzbeschaffung eines Radladers Typ: Liebherr L550 XPower(R) G6.2-D für den Einsatz im Entsorgungszentrum. Der Auftrag wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die Ausführung des Radladers den zurzeit der Lieferung geltenden Unfallverhütungsvorschriften und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entspricht. CE- …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Liebherr-Baumaschinen Vetriebs- und Service GmbH
2021-04-07Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Einsatzrammen (Ein-Personen-Bedienung) (Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover)
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsi-sche Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das …
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