2016-09-20Grippeimpfstoffe (AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132 e Abs. 2 i. V. m. § 130 a Abs. 8 SGB V für die von Vertragsärzten zu Lasten der in Ziff. 1 genannten Krankenkassen und Verbände (Mitglieder der ARGE Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR) im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordneten saisonalen Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle – der gesetzlichen Krankenkassen in …
Ansicht der Beschaffung »
2016-04-15Abschluss von Verträgen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten in... (AOK Baden-Württemberg)
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten der Krankenkassen in Baden-Württemberg mit saisonalen Impfstoffen gegen Influenza nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V zur Impfung der Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat (ohne Altersobergrenze) für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2019. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V …
Ansicht der Beschaffung »
2016-02-15Rabattvereinbarung über saisonale Grippeimpfstoffe für die Impfsaison 2016/17 (AOK Bayern – Die Gesundheitskasse)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für von Vertragsärzten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu Lasten der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 7. Lebensjahr ohne Altersobergrenze, in Fertigspritzen ohne Kanüle (Lose 1, 3) und mit (fester, beigelegter oder abnehmbarer) Kanüle (Lose 2, 4), für die …
Ansicht der Beschaffung » Erwähnte Lieferanten:Mylan Healthcare GmbHSeqirus GmbH
2013-03-22Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen... (ARGE Bayern c/o AOK Bayern)
Auftraggeberin ist die ARGE Bayern. Bei der ARGE Bayern handelt es sich um einen Zusammenschluss gemäß §§ 219 SGB V, 94 Abs. 1 a SGB X folgender Krankenkassen und Verbände:
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Straße 28, 81739 München
BKK Landesverband Bayern
Züricher Str. 25, 81476 München
Knappschaft
Regionaldirektion München, Friedrichstr. 19, 80801 München
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Neumarkter Str. 35, 81673 München
IKK …
Ansicht der Beschaffung »